Kosten pro Teilnehmer: € 29,00 zuzüglich 10 % MWSt. Dieser Preis beinhaltet: Seminarteilnahme, Seminarunterlagen, Pausen- und Mittagsverpflegung
Wir sind sicher, dass dieser Tag eine Bereicherung sein wird und freuen uns auf Ihr/Dein Kommen!
Relaunche mit Design-Update unserer Website "shs-seniorenheime.at":
Wir arbeiten intensiv an der Neugestaltung unserer Website und werden demnächst "online" schalten. Es gibt für jedes Mitglied die Möglichkeit, dass beim Auswählen/Anklicken des Namens in der Kopfleiste drei Bilder erscheinen. Z.B. Bild des Mitgliedes, Bild des Hauses außen/innen oder Spezialbereich. Bitte ab sofort Bilder senden an: creative.corner@aol.at
Termin für Mitgliederversammlung verschoben auf Dienstag, 29. September 2009:
Aufgrund der beabsichtigten organisatorischen Entwicklungen im Dachverband "Lebenswelt Heim" hat der Vorstand der SHS beschlossen, die Mitgliederversammlung am Dienstag, 29. 09. 2009 abzuhalten (nicht wie vorangekündigt am 5. Mai 2009).
Bericht vom "Stammtisch"- Erfahrungsaustausch am 31. März 2009 in St. Gilgen:
Die letzte Vorstandssitzung fand im Seniorenheim St. Gilgen statt. Im Anschluss an die Sitzung waren die Mitglieder des Flachgaues zum "Stammtisch" eingeladen. Ca. 20 Kolleginnen und Kollegen nahmen an diesem Informationsaustausch teil. Es wurde auch intensiv über die weitere Entwicklung der SHS und zukünftige Projekte diskutiert.
Kollege Georg Jäger/Altenwohnhaus Anif wird im Rahmen des Lehrganges "Management sozialer Organisationen" ein Kompetenz-Netzwerk unter dem Dach der SHS aufbauen. Das Ziel ist, ein Netzwerk zu bilden mit der Aufgabe, Fragen und Erfahrungen zu unterschiedlichen Themen aus allen Bereichen zu bündeln und diese für alle Mitglieder nutzbar zu machen. Zu diesem Zweck wird eine Kerngruppe etabliert, welche die Steuerung übernimmt.
Die SHS war in der Arbeitsgruppe zum Gesetz durch Petra Moser vertreten. Sie brachte die Anliegen der SHS ein. Nachstehende Punkte waren uns besonders wichtig: » dass die Ausbildung für die Heimhilfe geregelt werden soll (Berufsbild, Aufgaben, Ausbildungsmodalitäten …). Es soll keinen Tätigkeitsvorbehalt und keine Übergangsregelung geben. » Anerkennung von bisherigen Ausbildungen: Inwieweit sollen oder können bisherige Ausbildungen/Praktika anerkannt werden, sollte im Zuge der Ausbildung (vom Ausbildungsträger - Schule) entschieden werden. » Anerkennungsfrage: Österreichweit gibt es klare Vorgaben, gegenseitige Anerkennung wurde in der 15a-Vereinbarung festgelegt. Im Bereich Anerkennung Ausbildungen Österreich - Deutschland gibt es bereits konkrete Vorschläge, vor allem examinierte AltenbetreuerInnen aus Deutschland anzuerkennen. » Im Gesetz soll die Verschwiegenheitspflicht verankert werden, auch in Hinblick auf freiberufliche Ausübung notwendig.
In der Sitzung des Verfassungs - und Verwaltungsausschusses des Landtages am 3. Dezember 2008 waren Petra Moser und Ernst Hörzing für die SHS als ExpertInnen eingeladen und nahmen zum Entwurf Stellung. Nun muss das Gesetz seine Praxistauglichkeit zeigen. Sollte sich in der Zukunft ein Novellierungsbedarf ergeben, wird die SHS diesen zum "Thema" machen. Fragen und Rückmeldungen an: office@shs-seniorenheime.at oder an die HOTLINE 0664 8990004.
In Abstimmung mit dem Salzburger Gemeindeverband wird seitens der Abteilung 11 - Gemeinden, des Amtes der Salzburger Landesregierung an alle Träger der gemeindeeigenen Seniorenheime ein Schreiben bezüglich der Ausbildung für neue Führungskräfte ergehen. Fragen und Rückmeldungen über Ausbildungsbedarf an: office@shs-seniorenheime.at oder an die HOTLINE 0664 8990004